Rechtsanwältin von Heimburg, Anwalt für Verkehrsrecht in München
Verkehrsrecht
Sachverständiger
Liegt der Schaden über € 750,00 haben Sie das Recht, einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn eine 100-prozentige Haftung des Unfallgegners besteht. Kommt es zu einer Haftungsteilung, werden die Kosten des Sachverständigen nur entsprechend der Quote übernommen.